Ihre Ansprechpartner:
- RA Andreas Schüller, zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a.D.
Im Bereich des privaten Baurechts betreuen wir Mandate aus dem gesamten Spektrum, angefangen beim Werklohnanspruch des Bauunternehmers bis zur Durchsetzung der Gewährleistungsrechte des Bauherren.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht vornehmlich die Erarbeitung außergerichtlicher Lösungen bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen. An diese Tätigkeit schließt sich sodann, wenn erforderlich, die Vorbereitung der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie schließlich deren gerichtliche Durchsetzung an.
Im Vorfeld des Bauens werden wir bei der Erstellung oder Überprüfung von Verträgen mit Unternehmen, Architekten und Sonderfachleuten betraut. In diesem Bereich spielen insbesondere die Vorschriften der VOB / B eine zunehmende Rolle, da sie in vielfältiger Hinsicht mit den Vorschriften des BGB kollidieren.
Herr Rechtsanwalt Lamsfuß wird zudem im Bereich des privaten Baurechts vermehrt von Unternehmern oder Bestellern als Schiedsrichter ins Schiedsgericht entsandt und vertritt Mandanten als Partei eines Schiedsgerichtsverfahrens.