Ihre Ansprechpartner:
- RA Dirk Torsten Keller, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a. D.
- RA Wolfgang Bosbach
Jeden Tag werden Kaufverträge abgeschlossen. Egal, ob beispielsweise Brötchen beim Bäcker, Möbel im Möbelcenter, Spielzeug bei ebay oder ein Grundstück erworben werden, jedes Mal liegt ein Kaufvertrag zugrunde. Die meisten Kaufverträge werden formlos geschlossen. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen, beispielsweise beim Grundstückskauf, sind zwingende Formvorschriften einzuhalten.
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Kaufrechts. Beispielsweise helfen wir dem Käufer bei der Durchsetzung von berechtigten Sachmangelansprüchen oder dem Verkäufer bei der Abwehr von unberechtigten Sachmangelansprüchen oder der Realisierung der Kaufpreisforderung. Darüber hinaus beraten wir Verkäufer bei der Erstellung wirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Für das spezielle Recht des Fahrzeugkaufs und des Grundstückkaufs stehen Ihnen mit RA Dirk Torsten Keller und RA Michael Lemnitzer zwei Spezialisten für diese Bereiche zur Verfügung.