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Franchisesysteme bieten einem Existenzgründer häufig die einzige Möglichkeit, ein Geschäft zu eröffnen und so den Traum von der Selbständigkeit umzusetzen. Mitunter entschließt sich ein vormals Selbständiger aber auch, dem Konkurrenzdruck großer Unternehmen durch einen Zusammenschluss mit anderen Geschäftsleuten unter dem Dach des Franchisegebers zu begegnen.

Die strukturelle Unterlegenheit des Franchisenehmers führt zu einer Vielzahl von ungleichgewichtigen Verträgen, die oftmals nur in einem gerichtlichen Verfahren einem gerechten Interessenausgleich zugeführt werden können.

Wir helfen unseren Mandanten, ihre Interessen gegenüber dem Franchisegeber durchzusetzen, prüfen ihre Verträge bei Neuabschluss und Verlängerung und weisen auf wirtschaftliche Risiken ebenso hin wie auf versteckte Kosten und unübliche Klauseln. Bei Beendigung der Verträge prüfen wir Wettbewerbsverbote und Gebietsschutzklauseln und vertreten ihre Rechte notfalls auch vor Gericht.