Ihre Ansprechpartner:

Einer jährlichen Zahl von bundesweit fast 400.000 Eheschließungen stehen über 200.000 Ehescheidungen gegenüber. Dabei werden nicht nur Vermögenswerte in beträchtlicher Höhe auseinandergesetzt. Im Vordergrund stehen vielmehr Unterhaltsansprüche sowie das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.

Das Familienrecht ist ein hoch sensibles Rechtsgebiet, in dem wir mit Fingerspitzengefühl der besonderen persönlichen Situation unsere Mandanten Rechnung tragen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die mit der Ehe, nicht ehelicher Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft in Zusammenhang stehen. Schwerpunktmäßig werden wir in folgenden Bereichen tätig: