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Das Nachbarrecht regelt die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen Grundstücksnachbarn.

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Reihe von Regelungen, die die Zulässigkeit von Immissionen, den Überhang und Überwuchs von Pflanzen, die Abwehr von Gefahren aus Abgrabungen etc. aber auch nachbarliche Mitwirkungspflichten - beispielsweise zur Grenzfeststellung - betreffen.

Speziellere Regelungen sind zudem in dem Nachbargesetz für das Land NRW festgeschrieben. Diese betreffen im Wesentlichen die Zulässigkeit von Einfriedigungen, Pflanzabständen und die Voraussetzungen für das sogenannte Hammerschlags- und Leitungsrecht.

Hinzu kommt eine ausufernde Kasuistik, mit der die Rechtsprechung versucht zu regeln, welche Maß an Belästigung Nachbarn unter welchen konkreten Voraussetzungen hinnehmen müssen.

Wir beraten und vertreten Grundstückseigentümer in allen Belangen des Nachbarrecht und helfen bei effektiven Durchsetzung ihrer Rechte im Schlichtungsverfahren und vor den Gerichten.