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Das Mietrecht hat sowohl für den Vermieter als auch den Mieter große wirtschaftliche und soziale Bedeutung. In den letzten Jahrzehnten haben Gesetzgebung und Rechtsprechung eine kaum überschaubare Fülle von Spezialregelungen geschaffen, die sowohl den Vermieter als auch den Mieter erheblich verunsichern.

Durch das Mietrechtsreformgesetz haben sich viele Änderungen ergeben, die auch zahlreiche neue Streitfragen aufwerfen. Hierzu gehören unter anderem die Fragen des Kündigungsrechtes einschließlich der Kündigungsfristen, Durchsetzung Ihrer Interessen bei Mieterhöhungen, Wirksamkeit von Renovierungsklauseln, neue Regelungen zur Nebenkostenabrechnung und Gültigkeit von Formularklauseln.

Für den Vermieter bedeutet jedes Mietobjekt einen Vermögenswert. Vermögen soll sich mehren. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermieter- und Eigentümerinteressen durchzusetzen.

Der Mietvertrag ist für den Mieter eine Grundlage seines Lebensmittelpunktes, den er sich meistens auf Dauer oder doch zumindest für eine bestimmte Zeit erhalten will.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt im gewerblichen Mietrecht, wobei wir Sie sowohl beim Abschluss von Geschäftsraummietverhältnissen als auch bei der Prüfung der Wirksamkeit etwaiger Formularklauseln gerne beraten.