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Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungen und Versicherungsnehmern beschäftigen in zunehmendem Maße die deutschen Gerichte. Jährlich werden allein im Bereich der Individualversicherung mehr als 50 Millionen Schadenfälle bei über 500 Millionen bestehenden Versicherungsverträgen gemeldet.

Die steigende Zahl der Schadenfälle hat die Versicherungswirtschaft dazu veranlasst, immer strengere Kriterien für die Prüfung des Versicherungsfalls anzulegen. Dabei bleiben oftmals berechtigte Ansprüche des Versicherungsnehmers auf der Strecke.

Wir beraten vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Privatversicherungsrechts, insbesondere in den Bereichen der

von der ordnungsgemäßen Schadenmeldung über die Berechnung der ihnen zustehenden Versicherungsleistungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gegen die Versicherung.