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Das Sozialrecht als Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist relativ neu und existiert in dieser Form erst seit den siebziger Jahren. Das Sozialrecht gewinnt aufgrund der Reformwut der letzten und der aktuellen Bundesregierung zunehmend an Bedeutung für unsere anwaltliche Tätigkeit.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Sozialrechts vom Vorverfahren über das Widerspruchsverfahren bis zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten in einem sozialgerichtlichen Verfahren.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in folgenden Teilbereichen: