Ihre Ansprechpartner:
- RA Dirk Torsten Keller, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a. D.
Das Werkvertragsrecht umfasst alle vertraglichen Gestaltungen, die einen bestimmten Herstellungserfolg als Gegenleistung zu der dafür geschuldeten Vergütung zum Gegenstand haben. Unter das Werkvertragsrecht fallen daher alle typischen handwerklichen Leistungen vom Bauhandwerk über die Reparatur eines Fernsehers bis zum passgenauen Einbau einer Küche.
Das Werkvertragsrecht ist unter anderem ein großer Teilbereich des privaten Baurechts. Für den besonders praxisrelevanten Bereich der Fahrzeugreparatur steht unseren Mandanten mit Rechtsanwalt Dirk Torsten Keller ein Spezialist zur Verfügung.