Erstgespräch, Transparenz, Expertise

Wir sind uns bewusst, dass Mandanten gelegentlich erst eine Hemmschwelle überwinden müssen, bevor sie einen Anwalt aufsuchen. Daher gehört es zu unserem Selbstverständnis, dass wir unseren Mandanten hier ein Höchstmaß an Transparenz entgegenbringen.

In einem Erstgespräch mit einer groben Einschätzung des Falles werden ein zu erwartender Kostenrahmen abgesteckt und die Chancen und Risiken aufgezeigt.

Unsere Mandanten können sicher sein, dass sie für ein angemessenes Honorar, das auf dem üblichen und in der Gebührenordnung fixierten Niveau liegt, immer ein Höchstmaß an Expertise erhalten. Sollte es in dem speziellen Fall sinnvoll sein, eine Honorarvereinbarung, beispielsweise zur Begrenzung des finanziellen Risikos, abzuschließen, werden wir einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.