AGB
Ihr Ansprechpartnerin:
- Dr. Reinhard Göbel
- RA Sören Riebenstahl, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Dirk Torsten Keller, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen der notwendigen Rationalisierung und Vereinfachung bei der Abwicklung von Verträgen vor allem im unternehmerischen aber auch im privaten Rechtsverkehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind definitionsgemäß für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Vertragsschluss stellt.
Die Rechtsprechung ist sehr großzügig bei der Annahme, wann die obigen Voraussetzungen vorliegen. Beispielsweise hat das Bundesarbeitsgericht in diesem Sinne entschieden, dass es sich bei Arbeitsverträgen in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt.
Dies ist vor allem deshalb problematisch, weil Allgemeine Geschäftsbedingungen der strengen Inhaltskontrolle der §§ 307 ff BGB unterliegen und daher von der Rechtsprechung häufig als unwirksam erachtet werden.
Wir überprüfen Allgemeine Geschäftsbedingungen und passen diese erforderlichenfalls an die neueste Gesetzeslage und Entwicklung in der Rechtsprechung an. Nur so kann gewährleistet werden, dass die verwendeten Klauseln einer Überprüfung durch die Gerichte standhalten.
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