Arbeitsrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Frank Neumann, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Elmar-Ernst Lamsfuß, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- RA Sören Riebenstahl, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Diethelm Schroeder, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a. D.
Wir vertreten im Arbeitsrecht sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Wir beraten Gesellschaften und Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen. Außerdem beraten wir bei Kündigungen, verhandeln Aufhebungsverträge und vertreten unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir beraten bei Betriebsübernahmen, Rationalisierungen oder Betriebsschließungen, entwerfen und verhandeln die erforderlichen Vereinbarungen mit Betriebsräten (z. B. Sozialplan) sowie der Arbeitsverwaltung (z. B. Massenentlassungen). Darüber hinaus beraten wir vor und während einem (drohenden) Insolvenzverfahren. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden dabei die sozialrechtlichen Konsequenzen, wie Sperrzeiten oder Ruhen der Arbeitslosenbezüge.
Das Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht sowie das Recht der betrieblichen Altersversorgung zählen ebenfalls zu den ständigen Tätigkeitsgebieten. Wir beraten gemeinsam mit unseren gesellschafts- und steuerrechtlichen Experten bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.
In Fragen der Scheinselbständigkeit beraten wir unsere Mandanten über die steuer- und sozialrechtlichen Auswirkungen ebenso wie im Bereich des internationalen Arbeitsrechts bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland.
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