Bank- und Kapitalanlagerecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Horst Hermann Jansen zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer
- RA Dr. Reinhard Göbel
- RA Diethelm Schroeder, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a. D.
Wir beraten und vertreten sowohl Kreditinstitute als auch Bankkunden umfassend in allen Rechtsfragen des Bank- und Kreditrechts.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen und Kreditsicherheiten einschließlich der Zwangsvollstreckung in Mobiliar- und Immobiliarvermögen.
Beratungsbedarf besteht sowohl aus Banken- als auch aus Kundensicht beispielsweise bei Problemen hinsichtlich Zahlungsverzug, Kredit- und Darlehenskündigung, Inanspruchnahme von Sicherungsgebern, Verwertung von Sicherheiten, Nichtabnahme- und Vorfälligkeits- entschädigung.
Daneben beraten wir Kreditinstitute und deren Kunden im Falle einer Krise oder Insolvenz.
Zunehmende Bedeutung gewinnt die Beratung und Vertretung bei den Problemen des Kapitalanlagerechts, insbesondere in Bezug auf Anlageberatung und -vermittlung, Finanzierung und Haftung der Banken bei kreditfinanzierten Anlagegeschäften und Prospekthaftung.
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