Baurecht, öffentliches
Ihre Ansprechpartner:
- RA Elmar Ernst Lamsfuß, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a. D.
- RA Konrad Heimes, Bürgermeister a. D.
- RA Dr. Hans-Joachim Franke, Stadtdirektor a. D.
Das Bauplanungsrecht regelt u. a. die Ausweisung von Bauland und die bauliche Nutzung von Grundstücken, also die Frage, ob ein bestimmtes Bauvorhaben mit seiner geplanten Nutzung am vorgesehenen Standort verwirklicht werden kann. Es ist hauptsächlich im vom Bund erlassenen Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung geregelt.
Das Bauordnungsrecht regelt dagegen, wie ein bauplanungsrechtlich zulässiges Bauvorhaben beschaffen sein muß, sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wesentliche Grundlagen sind in Nordrhein-Westfalen die Bauordnung Nordrhein-Westfalen und die ergänzend erlassenen Verordnungen.
Die Baugenehmigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung Ihres Bauvorhabens. Wir beraten Sie darüber, ob eine Baugenehmigung im konkreten Fall überhaupt erforderlich ist und loten aus, ob Ihnen zum Beispiel der Nachbar möglicherweise noch einen Strich durch die Rechnung machen kann. Weiter erfahren Sie, wann ein Vorbescheid beantragt werden sollte und welche weiteren Genehmigungen womöglich neben der Baugenehmigung einzuholen sind. Der Schwerpunkt unserer Beratung dient insbesondere auch der Vermeidung von streitigen Auseinandersetzungen sowie dem Erarbeiten von außergerichtlichen Lösungen bei Streitigkeiten des Bauherren und des Nachbarn gegen die Baubehörde.
Sie können in diesem Bereich neben dem Fachwissen auch auf spezielle Erfahrungen zurückgreifen, da sich die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte als Bürgermeister, Baudezernenten oder Vertreter der Kommunalvertretungen besondere Einblicke erworben haben. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Aufstellung entsprechender Bauleitplanungen oder der Erarbeitung städtebaulicher Verträge behilflich.
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