Energieversorgungsrecht
Ihre Ansprechpartner
- RA Carsten Krug, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a. D.
Das Energieversorgungsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmen auf der einen Seite zu ihren Energielieferanten auf der anderen Seite, insbesondere den Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgern.
Der Gesetzgeber hat mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) noch im Jahre 2005 versucht, Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit zu regeln. Das EnWG schafft Informations- und Veröffentlichungspflichten, die letztlich auch dem Bürger zu Gute kommen. Ferner ist mit der Regulierungsbehörde ein Instrument geschaffen worden, das die freie Netzdurchleitung sowie die sachgerechte Tarif- und Preisbildung steuern soll. Schließlich wurde das sogenannte Missbrauchsverfahren ist neu geregelt. Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wurde geschaffen.
Mit der Liberalisierung des Energiemarkts und den immer weiter steigenden Energiepreisen wächst die Bedeutung dieses Rechtsgebiets stetig.
Wir beraten und vertreten sowohl Energielieferanten als auch Verbraucher und Unternehmen in allen Bereichen des Energieversorgungsrechts bis zur gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus den Energielieferungsverträgen. Beispielsweise stehen heute oft Fragen der Gebührenkalkulation im Streit. Im Gegensatz zu vergangenen Jahren akzeptiert der Bürger immer weniger die vorgegebenen Gebührensätze und deren Berechnung.
drucken
Seitenanfang
Sitemap