Erbrecht
Ihre Ansprechpartner:Rechtsanwälte
- RA Horst Hermann Jansen, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer
- RA’in Astrid Conrads-Schneider, zugleich Fachanwältin für Familienrecht
- RA Dr. Andreas Künne, zugleich Fachanwalt für Familienrecht
- RA Diethelm Schroeder, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a. D.
Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren Vermögenswerte in der Größenordnung von ca. 500 Milliarden Euro zur Vererbung anstehen, wird deutlich, welche immense wirtschaftliche Bedeutung dem Erbrecht zukommt.
Dabei besteht auf der einen Seite Beratungsbedarf hinsichtlich der Gestaltung von Testamenten bzw. der hierdurch möglichen wirtschaftlich sinnvollen Aufteilung von Vermögenswerten für den Todesfall. Auf der anderen Seite spielt das Erbrecht nach dem Erbfall für die gesetzlichen bzw. testamentarischen Erben oder sonstige Beteiligte eine bedeutende Rolle.
Wir beraten und vertreten die rechtlichen Interessen von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern und sonstigen Beteiligten oder Dritten im Rahmen der erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Wir helfen bei der Erlangung von Erbscheinen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegen nichtberechtigte Erbschaftsbesitzer. Erforderlichenfalls setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten vor den zuständigen Gerichten durch.
Unsere steuerrechtliche Kompetenz erlaubt es, erbrechtliche Mandate auf steuerrechtliche Relevanz zu prüfen. Häufig übersehene erbschaftssteuerrechtliche und gegebenenfalls einkommensteuerliche Belange werden von uns aufgegriffen und geklärt, notfalls auch gegenüber Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten.
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