Familienrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Dr. Andreas Künne, zugleich Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht
- RAín Astrid Conrads-Schneider, zugleich Fachanwältin für Familienrecht
- RA Refik Ismael Kakmaci
Einer jährlichen Zahl von bundesweit fast 400.000 Eheschließungen stehen über 200.000 Ehescheidungen gegenüber. Dabei werden nicht nur Vermögenswerte in beträchtlicher Höhe auseinandergesetzt. Im Vordergrund stehen vielmehr Unterhaltsansprüche sowie das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Das Familienrecht ist ein hoch sensibles Rechtsgebiet, in dem wir mit Fingerspitzengefühl der besonderen persönlichen Situation unsere Mandanten Rechnung tragen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die mit der Ehe, nicht ehelicher Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft in Zusammenhang stehen. Schwerpunktmäßig werden wir in folgenden Bereichen tätig:
- Erstellung von Eheverträgen/Partnerschaftsverträgen
- Durchführung des Scheidungsverfahrens/Aufhebungsverfahrens
- Durchsetzung/Abwehr von Unterhalts- und Zugewinnansprüchen
- Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
- Zuweisung der Ehewohnung
- Durchführung des Versorgungsausgleiches
- Unterhaltsansprüche nicht ehelicher Kinder/Betreuungsunterhalt/Elternunterhalt
- auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsansprüche
- Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Auflösung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften
- Fragen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches
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