Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartner:Rechtsanwälte
- RA Horst Hermann Jansen, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer
- RA Dr. Reinhard Göbel
- RA Frank Neumann, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht verfügen wir über besondere Erfahrungen und Kenntnisse. Wir sind gleichermaßen vertraut mit der Gründung, der Begleitung und der Überführung einer Gesellschaft in die nächste Generation, aber auch mit der geordneten Abwicklung von Kapital- und Personengesellschaften. Wir entwerfen die erforderlichen Verträge, insbesondere die Gesellschaftsverträge und die Geschäftsführerverträge unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten.
Gerade heute sind Unternehmen jedweder Rechtsform einem erhöhten Wettbewerb ausgesetzt und müssen ihre Strukturen schnell und zielgerecht anpassen. Dabei müssen gesellschaftsrechtliche, wirtschaftliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte sowie unter Umständen die Implementierung neuer Management-Konzepte miteinander in Einklang gebracht werden. Dafür sind maßgeschneiderte Lösungen erforderlich, die oft nur durch ein Team von Fachleuten erreichbar sind.
Auch nach der erfolgreichen Umsetzung eines Konzeptes begleiten wir das Projekt weiterhin durch Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten bei allen neuen Fragestellungen.
Unsere Beratungsleistung:
- Rechtsformwahl
- Unternehmensgründungen
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umwandlungen und Fusionen
- Unternehmenskäufe und –verkäufe
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Haftungsfragen von Organmitgliedern
- Auseinandersetzung von Gesellschaften
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