Handelsvertreterrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Frank Neumann, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Dr. Reinhard Göbel
- RA Wolfgang Bosbach
Das Handelsvertreterrecht hat seinen Ursprung in der beginnenden Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts und ist in seiner Bedeutung mit der industriellen Entwicklung gewachsen. Zu den typischen Berufsgruppen gehören Versicherungsvertreter und Anzeigenvertreter aber auch Inhaber von Lottoannahmestellen oder Reisebüros.
Der Handelsvertreter ist Mittler zwischen dem von ihm vertretenen Unternehmen und dessen Kunden.
Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Handelsvertreter bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung. Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten bei der Abwicklung des Handelsvertreterverhältnisses beratend zur Seite bis zur Geltendmachung bzw. Abwehr eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB.
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