Maklerrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Carsten Krug, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- RA Wolfgang Bosbach
Im Maklerrecht steht der Provisionsanspruch des Maklers im Vordergrund unserer Tätigkeit. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten aber auch bei der Durchsetzung bzw. Abwehr eines Anspruchs auf Maklerhonorar. Wir gestalten Maklerverträge und erarbeiten projektbezogene Lösungen. Schwerpunkte unsere Tätigkeit sind:
- Vertragsgestaltung
- Vertragsbeendigung
- Maklerprovison
- Sonstige Entgeltforderungen
- Schadensersatzansprüche
drucken
Seitenanfang
Sitemap