Medizin- und Arztrecht
Ihre Ansprechpartner:Rechtsanwälte
- RA Dr. Reinhard Göbel
- RA Sören Riebenstahl, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Medizinrecht befasst sich unter anderem mit gebührenrechtlichen Fragen der ärztlichen Tätigkeit, der Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit, der Medikamentenzulassung sowie der Praxisübertragung niedergelassener Ärzte.
Das Arzthaftungsrecht betrifft als Teilbereich des Medizinrechts die Voraussetzungen und Rechtsfolgen ärztlicher Behandlungsfehler. Zunehmend stehen heute Fragen der vollständigen und rechtzeitigen Aufklärung des Patienten über Diagnose und Therapie im Vordergrund.
Unsere Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen als Folge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung oder unzureichenden Aufklärung.
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