Öffentliches Recht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Dr. Hans-Joachim Franke
- RA Konrad Heimes, Bürgermeister a. D.
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a. D.
Die Bedeutung des öffentlichen Rechts nimmt ständig zu. Immer öfter stehen Bürger und Unternehmen vor der Frage, wie ihre Rechte bei der steigenden Zahl der Gesetze und Verordnungen gegenüber einer wachsenden Bürokratie durchgesetzt werden können.
Wir beraten unsere Mandanten möglichst bereits im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens und führen anstehende Verhandlungen mit Behörden und Ausschüssen. Darüber hinaus wahren wir die berechtigten Interessen unserer Mandanten im Widerspruchsverfahren und setzen diese erforderlichenfalls in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch. Wir werden insbesondere in folgenden Teilbereichen des öffentlichen Rechts für unsere Mandanten tätig:
- Abfallrecht
- Abgabenrecht
- Altlastenrecht
- Baugenehmigungsrecht
- Bau- und Planungsrecht
- Bodenschutzrecht
- Erschließungsbeitragsrecht
- Gaststättenkonzession
- Gewerbezulassung
- Handwerksrechts
- Immissionsschutzrecht
- Kreislaufwirtschaftsrecht
- Schulrecht
- Umweltrecht
- Wehr- und Zivildienstrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
Mit RA Dr. Hans- Joachim Franke, RA Konrad Heimes und RA Michael Heckmann stehen unseren Mandanten neben RA’in Reul-Nocke drei ausgewiesene Praktiker der kommunalen Verwaltung zur Verfügung, die den jeweiligen Sachverhalt auch von der Seite der Behörde beurteilen können.
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