Projektsteuerung
Ihre Ansprechpartner:
- RA Elmar Ernst Lamsfuß, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- RA Andreas Schüller, zugleich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- RA Frank Neumann, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Michael Heckmann, Bürgermeister a. D.
Projektsteuerung dient der Ersparnis von Arbeitskraft, Zeit und Geld und vermindert die Haftungsrisiken bei allen Beteiligten. Zunehmend gewinnen Fragen der Verfahrensdauer und einer wirtschaftlichen sowie zielorientierten Durchführung von Investitionsvorhaben an Bedeutung.
Für ein Investitionsvorhaben sind oftmals mehrere verschiedene Behörden zuständig. Auch innerhalb einer Behörde ist der Regelfall, dass mehrere Personen das Investitionsvorhaben begleiten.
Hier bieten wir eine besondere Dienstleistung an. Wir stellen unseren Mandanten ein Team von Spezialisten an die Seite, das alle Aspekte des konkreten Vorhabens fachlich abdeckt.
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