Sozialrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Frank Neumann, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Sören Riebenstahl, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Sozialrecht als Gegenstand der anwaltlichen Beratung ist relativ neu und existiert in dieser Form erst seit den siebziger Jahren. Das Sozialrecht gewinnt aufgrund der Reformwut der letzten und der aktuellen Bundesregierung zunehmend an Bedeutung für unsere anwaltliche Tätigkeit.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Sozialrechts vom Vorverfahren über das Widerspruchsverfahren bis zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten in einem sozialgerichtlichen Verfahren.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung unserer Mandanten bei der Neuregelung der Arbeitsförderung (SGB II und SGB III) und der Gewährung von Arbeitslosenhilfe I und II (Hartz IV).
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in folgenden Teilbereichen:
- gesetzliche Krankenversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- Rehabilitationsrecht
- soziale Entschädigung
- Schwerbehindertenrecht
- Sozialförderung
- Sozialhilferecht
- soziale Pflegeversicherung
- Anerkennung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
- Scheinselbständigkeit
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