Steuerstrafrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Horst Hermann Jansen, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer
- RA Oliver Titze, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
- RA Dirk Torsten Keller, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Im Steuerstrafrecht verbinden sich die Unannehmlichkeiten des Steuerrechtes mit den Härten eines Strafverfahrens zu einer höchst brisanten Kombination staatlicher Machtentfaltung. Hier ist es unverzichtbar, rechtzeitig kompetente und fachlich fundierte Beratung einzuholen.
Wenn Unternehmer sich im Fadenkreuz der Steuerfahndung finden, ist häufig nicht nur die Existenz des Unternehmens, sondern auch die eigene wirtschaftliche Lebensgrundlage des Unternehmers und seiner Familie in Gefahr. Steuerstrafrechtliche Fallkonstellationen ziehen oftmals insolvenzrechtliche Probleme und Fragen der Entrichtung von Sozialabgaben nach sich.
Wir bieten Ihnen Beratung und Vertretung im gesamten Komplex des Steuerstrafrechtes. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Nacherklärung von Steuern und anderen Abgaben, bei Problemen anlässlich von Betriebsprüfungen, der Regelung von Fragen der Scheinselbständigkeit und vielem mehr.
Wir vertreten Sie gegenüber
- dem Finanzamt,
- den Trägern der Sozialversicherungen,
- der Steuerfahndung,
- dem Finanzgericht,
- der Staatsanwaltschaft,
- und der Strafgerichtsbarkeit.
Falls die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Betrieb oder Wohnung bei Ihnen erscheint, rufen Sie ab 7.30 Uhr an unter 02202-93300. Bitten Sie die Steuerfahndung um einige Minuten Geduld, bis sich einer unserer Rechtsanwälte um die Sache kümmert.
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