Strafrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Dirk Torsten Keller, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
- RA Frank Neumann, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
- RA Wolfgang Bosbach
Im Jahr 2003 wurden 736.297 Personen wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Die Verhängung einer Strafe ist immer ein wesentlicher Eingriff in die Grundrechte des (vermeintlichen) Straftäters. Deshalb gilt im Strafrecht eine besonders strenge Prozessordnung, die dem Gericht hohe Anforderungen an den Nachweis der Straftat auferlegt. Es gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.“
Das Strafverfahren setzt sich aus dem Ermittlungsverfahren, dem Zwischenverfahren und dem Hauptverfahren zusammen. Gerade im Strafverfahren ist anwaltlicher Rat von großer Bedeutung. Der Beschuldigte muss von einem erfahrenen Verteidiger frühzeitig - möglichst schon vor oder im Ermittlungsverfahren - umfassend über die ihm zustehenden Rechte und Pflichten im Verfahren aufgeklärt werden. Auf diese Weise können Fehler vermieden und ein faires Verfahren gewährleistet werden.
Für den speziellen Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts stehen unseren Mandanten mit RA Horst Hermann Jansen und RA Oliver Titze Spezialisten zur Verfügung, die neben fundierten strafrechtlichen Kenntnissen auch über die erforderlichen wirtschafts- und steuerrechtlichen Kenntnisse verfügen.
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