Verkehrsrecht
Ihre Ansprechpartner:
- RA Dirk Torsten Keller, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht
- RA Oliver Titze, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
2.261.689 Verkehrsunfälle im Jahr 2004 sowie ca. 200.000 rechtskräftige Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten machen die Bedeutung des Verkehrsrechts sowohl für die Wirtschaft als auch für den im Einzelfall Betroffenen deutlich. Das Verkehrsrecht umfasst neben diesen klassischen Bereichen aber auch das Führerschein- und Fahrerlaubnisrechts sowie das Recht des Fahrzeugkaufs, des Fahrzeugsleasing und der Fahrzeugreparatur.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der zivilrechtlichen Unfallregulierung, als Verteidiger in einem Verkehrsstraf- oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sowie vor der zuständigen Verwaltungsbehörde bei Führerschein- oder Fahrerlaubnisfragen. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Teilgebiete:
- Fahrzeugkauf
- Fahrzeugfinanzierung
- Fahrzeugleasing
- Fahrzeugreparatur
- Verkehrsunfallregulierung
- Personenschadenregulierung
- Sachschadenregulierung
- Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren
- Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
- Führerscheinrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahrtenbuchauflagen
- MPU
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