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Rechtsanwälte Winter-Jansen-Lamsfuß. Ihr Anwalt in Bergisch Gladbach, Köln, Overath und Berlin

Ihre Spezialisten in allen Rechtsfragen zu Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Steuer- und Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie allen anderen Rechtsgebieten.

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Zwangsversteigerungsrecht

Ihre Ansprechpartner:

  • RA Horst Hermann Jansen, zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer
  • Bürovorsteher Thomas Faenger, Haus- und Grundstücksverwalter IMI

Immer mehr Immobilien werden der Zwangsversteigerung zugeführt. Im abgelaufenen Jahr setzten die Gerichte 92.577 Termine für Zwangsversteigerungen an. Damit wurde die Marke aus dem Jahr 2004 noch einmal um 0,3 Prozent überschritten. Hauptsächlich wurden Eigentumswohnungen (36,4 %), gefolgt von Wohn- und Geschäftshäusern (28,4 %) sowie Ein- und Zweifamilienhäusern (27,2 %), versteigert.

Die Verwirklichung von Gläubigeransprüchen erfolgt in einem staatlichen Zwangsverfahren, durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Durch die Immobiliar-Zwangsvollstreckung, also die Zwangsvollstreckung in Grundstücke, erhalten Gläubiger Zugriff auf Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte. Hierzu stehen drei Mittel zur Verfügung:

  • Mit Eintragung einer Zwangshypothek erreicht man die dingliche Sicherung seiner persönlichen Forderung
  • Mit der Zwangsverwaltung erlangt man seine Befriedung aus den Erträgen des verwalteten Objekts
  • Mit der Zwangsversteigerung beansprucht man den Erlös aus der endgültigen Verwertung des Grundstücks.

Im Bereich der Immobiliar-Zwangsvollstreckung beraten und vertreten wir Gläubiger von Grundpfandrechten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie Eigentümer, deren Immobilie die gerichtliche Verwertung droht, um schon im Vorfeld Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten bzw. sicherzustellen, dass die Rechte im gerichtlichen Zwangsverfahren gewahrt bleiben.

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung.

Die Gründe für eine Teilungsversteigerung sind vielfältig: Ehen werden geschieden, Erbengemeinschaften lösen sich auf, ohne dass sich die Miteigentümer bzw. Miterben einigen können, Gesellschafter streiten sich usw. Hier stellt die Teilungsversteigerung die Möglichkeit dar, die Gemeinschaft am Grundstück zwangsweise aufzulösen.

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