Informationstechnologierecht

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IT-Recht steht für Informationstechnologierecht. Alternative Begriffe dafür sind Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT) beschäftigt. Es geht um den Ideen- und Softwareschutz, um Vertragsgestaltungen sowie um Haftung und Gewährleistung.