Gewinner eines Kronkorkengewinnspiels muss teilen

Gewinner eines Kronkorkengewinnspiels muss teilen

Das Landgericht Arnsberg hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem eine Gruppe von Freunden bei einem gemeinsam finanzierten Wochenendausflug zusammen einen Kasten Bier getrunken und die Kronkorken achtlos auf den Tisch geworfen hatten.


Der Beklagte hatte damals einen Kronkorken genommen und das Symbol für den Hauptpreis des Gewinnspiels der Brauerei entdeckt und anschließend von der Brauerei das Auto als Gewinn erhalten.
Eine Frau, die mit an dem Tisch saß, forderte ein Fünftel des Gewinns, nämlich 5736 Euro, heraus.

Da der Gewinn bei dem Ausflug entstand und die Freunde zuvor beschlossen hatten, die Ausgaben hierfür zu teilen, seien sie auch alle Miteigentümer des Gewinns geworden und der Beklagte habe den Gewinn nicht für sich behalten können.

Die Parteien können noch in Berufung gehen (LG Arnsberg, Az. 1 O 151/16).