BFH: Scheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar

BFH: Scheidungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar

Seit der Änderung des § 33 EStG im Jahr 2013 bestand Streit darüber, ob Kosten für das Scheidungsverfahren noch weiterhin steuerlich absetzbar sind. In einem nun veröffentlichen Urteil vom 18.05.2017 (VI R 9/16) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass diese Kosten regelmäßig nicht zur Sicherung der Existenzgrundlage und der lebensnotwendigen Bedürfnisse aufgewendet würden.

Selbst wenn also auch die Scheidung selbst und deren Folgen häufig eine außergewöhnliche Belastung darstellen können und infolge der Scheidung die Existenzgrundlage sowie die Erfüllung lebensnotwendiger Bedürfnisse erschwert oder gar entzogen werden, soll dies nach Auffassung des BFG nicht (mehr) für die steuerliche Geltendmachung der Scheidungskosten genügen. Ob die Richter des Senats einmal in einer solch belastenden Situation waren oder nicht, lassen wir - nicht ganz ernst gemeint - dahingestellt.