Paypal & Ebay Käuferschutz

Paypal & Ebay Käuferschutz

Ein einfacher häufiger Fall:
Der Verkäufer bedient sich bei einer Ebay-Auktion des Zahlungsweges Paypal, erhält die Zahlung auf sein Paypal-Konto und verschickt daraufhin das Paket. Der Käufer behauptet, das Paket sei leer (oder etwas ganz anderes minderwertiges sei darin gewesen) gewesen und meldet bei Paypal einen Konflikt, stellt ggf. auch einen Käuferschutzantrag. Während dieses Konflikts wird der Zahlungseingang, der ggf. noch als Guthaben auf dem Paypal-Konto liegt, eingefroren oder, falls der Betrag bereits auf das Referenzbankkonto abgebucht worden ist, das Paypal-Konto wird in Höhe des streitigen Kaufpreises ins Soll gesetzt. Letzteres hat die Auswirkung, dass das Paypal-Konto so lange nicht genutzt werden kann, bis das Soll ausgeglichen ist! Eingehende Zahlungen aus anderen Auktionen werden zunächst auf das Soll geschrieben. Ob die Behauptung des Käufers, das Paket sei leer gewesen oder ähnliches, tatsächlich stimmt, kann vorerst nicht geklärt werden. Diese Situation kann sich über einen Monat hinziehen. Im ungünstigsten aber auch häufigsten Fall erstattet Paypal dem Käufer den Kaufpreis und der Verkäufer muss nun zusehen, wie er an sein Geld kommt.

Das Verbraucherrecht fragt hier zunächst danach, wer das Risiko des Verlustes zu tragen hat, ferner gibt es detaillierte Regelungen zur Sachmängelhaftung sowie Beweislastregelungen. Daneben gibt es ggf. eine Paketversicherung über den Paketdienst und der Käufer müsste mit dem angeblich leeren oder beschädigten Paket zunächst zu einer Filiale des Paketdienstes gehen um dort eine Verlust-/Schadensanzeige zu stellen und das Paket zur Begutachtung abgeben.

Der Paypal-Käuferschutz, der auch bei Ebay als „Service“ angeboten wird, schützt hier allein den Käufer. Der Käufer kann behaupten, dass der Artikel nicht versandt wurde oder dass die erhaltene Ware erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Danach friert – siehe Beispiel – Paypal zunächst das Konto ein und „prüft“ den Antrag. Hierbei handelt es sich jedoch allein um eine oberflächliche Plausibilitätsprüfung durch Nichtjuristen, sodass das Ergebnis der Willkür ausgesetzt ist. Ob dem Käufer nach dem anwendbaren Recht ein Widerrufsrecht zustand oder wirklich ein Sachmangel vorlag und ob der Käufer lügt oder der Verkäufer seinerseits Einreden geltend machen kann, wird von Paypal völlig ignoriert.

Dadurch werden die gesetzlichen Regelungen zwar nicht verdrängt. Jedoch werden diese rein faktisch einseitig zu Lasten des Verkäufers verschoben. Im Beispielsfall des Versendungskaufs trug z.B. der Käufer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Sendung. Denn diese Gefahr ging gemäß § 447 Abs. 1 BGB mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Der Verkäufer trägt hier zunächst nur die Beweislast dafür, dass er die mangelfreie Sendung an den Transporteur übergeben hat. Kann er dies, dann hat der Käufer entweder pech oder muss sich an den Transporteur wenden, der für Transportschäden haftet, ggf. auch über eine Paketversicherung. Der Verkäufer wäre jedenfalls, da er schließlich auch seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt hat, durch diese Regelung geschützt.

Daher an dieser Stelle ein wichtiger Tipp für den Verkäufer: Sorgen Sie stets dafür, dass Sie beweisen können, was Sie verschickt haben, z.B. in dem Sie Fotos vom offenen Paket fertigen und Zeugen beim verpacken und verschließen bis hin zur Aufgabe bei der Post einschalten. I.d.R. werden die Pakete bei Aufgabe im Paketshop auch gewogen und das Gewicht wird zur Sendung gespeichert. Und überlegen Sie sich gut, ob Sie diesen risikobehafteten Zahlungsweg nutzen wollen.