GroKo vereinbart Obergrenze für befristete Arbeitsverträge

GroKo vereinbart Obergrenze für befristete Arbeitsverträge

Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten werden in Zukunft höchstens noch 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Bei einem Betrieb mit 76 Arbeitnehmern darf also lediglich einer sachgrundlos befristet angestellt werden.

Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber den einzelnen Arbeitnehmer höchstens noch eineinhalb Jahre sachgrundlos beschäftigen statt wie bisher zwei Jahre. Auch sog. Kettenbefristungen sind nur noch eingeschränkt möglich: Innerhalb der eineinhalb Jahre ist nun nur noch eine Anschlussbefristung erlaubt, statt wie bisher drei.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben in Deutschland derzeit 8,5 Prozent der rund 40 Mio. Arbeitnehmer befristete Verträge, davon rund die Hälfte sachgrundlos. Und jede zweite Neueinstellung erfolgt befristet.

Um Kettenverträgen – wie sie vermehrt im öffentlichen Dienst aufzufinden sind – Einhalt zu gebieten, sieht der Koalitionsvertrag außerdem vor, dass Arbeitnehmer in keinem Falle mehr länger als fünf Jahre am Stück beim selben Arbeitgeber befristet beschäftigt werden dürfen. Lediglich für Künstler und Fußballer soll es hier eine Ausnahmeregelung geben.

Ausblick:

Es erscheint mehr als fraglich, ob die Änderungen den gewünschten Erfolg herbeiführen werden. Die Anführung eines Sachgrundes macht nach wie vor immerhin eine Befristung bis zu fünf Jahren möglich.

Für Arbeitgeber ist Vorsicht geboten: Wird die Quote überschritten, gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet. Maßgeblich abzustellen sein wird jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund.

Abzuwarten bleibt, welche weiteren Ausnahmen der Gesetzgeber schaffen wird.