Dieselskandal: Verjährung droht!

Dieselskandal: Verjährung droht!

Eine Vielzahl von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass Kfz-Hersteller, die Dieselmotoren mit Manipulations-Software auf den Markt gebracht haben, dem Erwerber des Fahrzeugs Schadensersatz zu leisten haben. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruchsinhaber Kenntnis von der Manipulation erhalten hat.

Das Thema Volkswagen AG und Abgasskandal war 2015 derart präsent, dass dies niemandem grundsätzlich entgangen sein kann. Folglich wird – zumindest in Bezug auf Fahrzeuge von VW, Audi und Skoda – regelmäßig von einem Beginn der Verjährungsfrist Ende 2015 auszugehen sein. Verjähren dürften die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller daher mit Ablauf des 31.12.2018.

Um die Verjährung der Schadensersatzansprüche zu verhindern, muss bis zum 31. Dezember 2018 Klage bei Gericht erhoben worden sein. Die bloße Anmeldung von Schadensersatzansprüchen beim Hersteller verhindert den Eintritt der Verjährung nicht.

Sollten Sie von dem Abgasskandal betroffen sein und noch tätig werden wollen, können Sie sich bis zum 28.12.2018 18:00 Uhr noch an uns wenden. Wir garantieren Ihnen in diesem Fall, dass die entsprechende Klage rechtzeitig beim zuständigen Landgericht eingehen wird.