A1-Bescheinigung

A1-Bescheinigung

Vorsicht bei Dienstreisen ohne Entsendebescheinigung! Eine Messebesuch in Paris, ein Vortrag bei einer Konferenz in Wien, ein Team einer Firma reist zu einem Montagetermin nach Prag? Das sind klassische Fälle, in denen die betroffenen Mitarbeiter/Selbständigen eine A1-Bescheinigung mit sich führen müssen. Denn seit kurzem wird dies an den Grenzübergängen vermehrt kontrolliert.

So haben z.B. Österreich und Frankreich bereits begonnen, Bußgelder zu erheben, wenn Mitarbeiter keine A1-Bescheinigung vorweisen konnten. Gleiches gilt für die Schweiz und Rumänien, insbesondere in den Bereichen Handwerk und Transport.

Die Länder handhaben dies sehr unterschiedlich. So werden z.B. Mitarbeiter am Eingang von Messegeländen nach ihrer A1-Bescheinigung gefragt, LKW-Fahrer angehalten, Teilnehmer einer Konferenz angesprochen oder es wird in Hotels kontrolliert.

Die Rechtsfolgen werden in den EU-Ländern unterschiedlich verhängt. Am strengsten sind laut einer KPMG-Umfrage zur Zeit Frankreich, die Schweiz, Österreich und Rumänien.

In Österreich werden Bußgelder zwischen 1000 und 10.000 Euro – sowohl gegen das Unternehmen als auch gegen den Mitarbeiter verhängt. Frankreich verlangt ein Bußgeld von 3269 Euro vom Mitarbeiter.

In anderen Länder werden keine Bußgelder erhoben, dafür aber Sozialversicherungsbeiträge für die Dauer des Aufenthalts.

Denkbar ist auch, dass der Zutritt zu Baustellen oder Messegeländen verweigert wird mit der Folge, dass die Messe verpasst wird oder sich die Baustelle verzögert.

Einzelheiten zu Zuständigkeiten und Verfahren finden Sie z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).

Sören Riebenstahl, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht