Warnung vor Abmahnungen

Warnung vor Abmahnungen

Warnung vor Abmahnungen

Aktuell gibt es erste Abmahnungen zu fehlenden Gesellschafterangaben im Transparenzregister.

Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften sowie Trustees und Treuhänder sind zu unverzüglichen Mitteilungen ihrer "wirtschaftlich Berechtigten" an das Transparenzregister verpflichtet, sofern sich diese Angaben nicht bereits aus anderen öffentlichen Quellen (z. B. dem Handelsregister) ergeben.

Gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts (z. B. UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG, e. G., KGaA) und rechtsfähige Personengesellschaften (OHG, KG und Partnerschaften) stehen im Fokus.

Insbesondere GmbHs, die über ältere, noch nicht elektronisch abrufbare Gesellschafterlisten im Handelsregister verfügen, sollten dringend aktiv werden! Denn diese müssen dann im Transparenzregister den wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Das betrifft i.d.R. alle GmbHs, deren Eintragung vor 2007 lag und die seit 2007 ihre Gesellschafterliste nicht geändert haben.

"Wirtschaftlich Berechtigter" ist, der unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Sören Riebenstahl, Rechtsanwalt