Neue StVO ab 28.04.2020

Neue StVO ab 28.04.2020

Das Parken ohne Parkschein, 2. Reihe parken, parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen wird künftig mit Geldbußen bis zu 100,00 € geahndet.

Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h droht 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Bisher drohte 1 Punkt erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht nun ein Fahrverbot. Bisher drohte ein Fahrverbot erst ab einer Geschwindigkeits-überschreitung von 31 km/h bzw. ab 26 km/h im Wiederholungsfall.

26 km/h zu schnell (außerorts): 2 Punkt + 95 Euro + 1 Monat Fahrverbot

Keine Rettungsgasse: 2 Punkte + 240-320 Euro + 1 Monat Fahrverbot

Blitzer-App: 1 Punkt + 75 Euro

Schrittgeschwindigkeit für Lkw's beim Rechtsabbiegen, ansonsten: 1 Punkt + 70 Euro

Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie dadurch den Verkehr nicht behindern.