Insolvenz verhindern – Staatshaftungsansprüche durch die Coronapandemie geltend machen

Insolvenz verhindern – Staatshaftungsansprüche durch die Coronapandemie geltend machen

Durch die Coronapandemie sind Einzelhandel- und Dienstleistungsbetriebe etc. in Deutschland März dieses Jahres größtenteils zum Erliegen gekommen. Dabei sind Schäden von bisher unabsehbarem Ausmaß für eine Vielzahl von Unternehmern und Privatpersonen entstanden.

Steht der Schaden in einem direkten Zusammenhang mit einer Coronainfektion oder einem Ansteckungsverdacht, so ergibt sich ein staatlicher Erstattungsanspruch unproblematisch direkt aus dem Infektionsschutzgesetz. Allgemeine Wirkung, sprich Auswirkung auf gesunde Personen, hat dieser Erstattungsanspruch jedoch nicht.

Offen ist daher, was mit denjenigen ist, deren Betrieb nur vorsorglich während des generellen Lock-Downs geschlossen wurde und die dadurch beispielsweise Umsatzeinbußen verzeichnen mussten, oder aber auch auf den laufenden Kosten sitzen geblieben sind, ohne einen Nutzen daraus ziehen zu können. Seit Juni greifen hier zwar Hilfsprogramme, diese gleichen jedoch nicht die von März bis Mai entstandenen Schäden aus. Wie es für diese Monate, in denen der größte Schaden entstanden sein dürfte, dennoch zu einem Ausgleich kommt, wurde zwar von der Bundesregierung schon diskutiert, zu einer eindeutigen Regelung durch den Gesetzgeber ist es bisher jedoch nicht gekommen.

Daher wurden bereits einige interessante juristische Überlegungen angestellt, die auch in der aktuell geltenden Rechtslage Ansprüche für Betroffene unter anderem aus Amtshaftung, enteignungsgleichem oder enteignendem Eingriff, sowie aus Aufopferung herleiten wollen. Hieraus ergibt sich, dass materielle, sowie immaterielle Schäden diverser Art nach Betrachtung der Umstände des Einzelfalls durch den Betroffenen auch jetzt schon geltend gemacht werden könnten, um die befürchtete Schließungswelle kleiner und mittelständiger Unternehmen zu verhindern.

Madeline Trappmann, wiss. Mitarbeiterin
Sören Riebenstahl, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht