CoVInsAG: Aufstellung von Abschlüssen kleiner GmbH vor und in der Corona-Krise

CoVInsAG: Aufstellung von Abschlüssen kleiner GmbH vor und in der Corona-Krise

CoVInsAG: Aufstellung von Abschlüssen kleiner GmbH vor und in der Corona-Krise

Durch die im Winter 2019/2020 entstandene Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Situation in vielen Branchen dramatisch verschärft - der Gesetzgeber hat mit seinem Artikel-Gesetz (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020, BGBl. I 2020, 569) als Art. 1 ein "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (=CoVInsAG)" mit Wirkung ab 01.03.2020 erlassen. Herr Dr. Bacmeister stellt in einem neuen Beitrag in der DStZ (16) dar, dass sich die aktuellen Entwicklungen auch auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2019 auswirken.