Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021

Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich zum 01.01.2021. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder steigen. Unter Anrechnung des ebenfalls geänderten Kindergeldes gibt es dann beispielsweise hinsichtlich des sogenannten Mindestunterhaltes in der ersten Einkommensgruppe folgende Zahlbeträge:
• 0 – 5 Jahre: 283,50 €
• 6 – 11 Jahre: 341,50 €
• 12 – 17 Jahre: 418,50 €
Die anderen Einkommensgruppen ändern sich ebenfalls.