Dürfen Arbeitgeber Schnelltests anordnen?

Dürfen Arbeitgeber Schnelltests anordnen?

Dürfen Arbeitgeber Schnelltests anordnen?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat Schnelltests für die Selbstanwendung zugelassen. Hierbei handelte es sich um sog. „Nasal-Tests“, bei denen der Abstrich im vorderen Bereich der Nase entnommen wird. In Kürze werden auch Tests zugelassen, bei denen der Test mit einer Speichelprobe erfolgen kann. Einige dieser Tests sind bereits im Einzelhandel verfügbar, eine flächendeckende Verfügbarkeit wird von der Bundesregierung in Aussicht gestellt.

Bund und Länder hatten in der vergangenen Woche betont: „Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.” Einzelheiten dazu sind noch nicht geregelt, die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wollen eine „vorübergehende substanzielle Ausweitung” von Coronatests in Unternehmen - allerdings auf freiwilliger Basis (für die Unternehmen). Eine Verpflichtung, kostenlose Tests anzubieten, gibt es also nicht. Das Unvermögen von Bund und Ländern in der Organisation der Pandemiebekämpfung fordert aber die Privatwirtschaft, hier zu unterstützen.

Neben der Problematik der Finanzierung stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob derartige Tests auch zur Pflicht für die Mitarbeiter (auch außerhalb von „Hot Spot-Regelungen“) gemacht werden können. Denn ein Hot Spot im Betrieb kann weitreichende Folgen für ein Unternehmen haben und die vorübergehende Stilllegung des gesamten Betriebes oder aber eines kritischen Betriebsteils auslösen. Es wäre also z.B. denkbar, einmal pro Woche einen Schnelltest von allen Mitarbeitern zu verlangen und nur bei „negativem“ Ergebnis den Zugang zum Betriebsgelände zu gewähren.

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