Die Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter-) Geschäftsführern

Die Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter-) Geschäftsführern

Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Rahmen der regelmäßigen Betriebsprüfungen vermehrt die Frage der Sozialversicherungspflicht bislang als beitragsfrei behandelter Geschäftsführer. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung tauchen dabei häufig Konstellationen auf, die nach aktueller Rechtsprechung die Beitragspflicht begründen. Dies geht wegen der langen Verjährungsfrist mit hohen Beitragsnachforderungen von teilweise über 80.000,00 Euro einher, sodass die Beitragspflicht ständig auf den Prüfstand gehört.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Riebenstahl.