Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit dem 01.01.2023 besteht für Arbeitnehmer/innen keine Verpflichtung mehr, den "gelben Schein" in Papierform an den Arbeitgebers auszuhändigen. Ob und wie das in der Praxis läuft, beschreibt RA Riebenstahl in seinem Kurzbeitrag: [download]