Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Voraussetzungen für die Verleihung sind
- 3 Jahre Zulassung als Rechtsanwalt
- der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse (Fachlehrgang, mind. 120 Zeitstunden) und
- die weisungsfreie Bearbeitung von mind. 80 Fällen, davon mind. 40 Gerichtsverfahren innerhalb von 3 Jahren.

All diese Voraussetzungen erfüllt David und hat damit nun auch seine besondere Expertise im Bau- und Architektenrecht unter Beweis gestellt!