Gesellschafter-Geschäftsführer/in: Vorsicht bei der Nachfolgeregelung! (Teil 1)

Gesellschafter-Geschäftsführer/in: Vorsicht bei der Nachfolgeregelung! (Teil 1)

Ein in der Praxis häufiger Vorgang: Der/die Gesellschafter-Geschäftsführer/in einer GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von mehr als 50% überträgt die Anteile an die nachfolgende Generation und rutscht dabei unter 50%. Was aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten ist, erklärt Ihnen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Sören Riebenstahl unter folgendem Link: