Gesellschafter-Geschäftsführer/in: Vorsicht bei der Nachfolgeregelung! (Teil 2)

Gesellschafter-Geschäftsführer/in: Vorsicht bei der Nachfolgeregelung! (Teil 2)

Ein in der Praxis häufiger Vorgang: Der/die Gesellschafter-Geschäftsführer/in einer GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von z.B. 40% und einer umfassenden Sperrminorität (bei 25,1%) überträgt Anteile an die nachfolgende Generation und rutscht dabei unter 25,1%. Was aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beachten ist erläutert Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht Sören Riebenstahl unter dem folgenden Link: