Arbeitsrecht für Geschäftsführer, AG-Vorstände und leitende Angestellte
Unsere Spezialisten unterstützen Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts für Organe juristischer Personen außergerichtlich oder gerichtlich. Wir sind da, wo Sie uns brauchen.
Für Geschäftsführer, Vorstände und andere Organe sowie für leitende Angestellte gelten spezielle arbeitsrechtliche Regelungen, auch außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Hier sind u.a. auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich, die unsere Fachanwälte in gesonderten Fortbildungsveranstaltungen sowie in langjähriger Erfahrung erworben haben.