Insolvenzrecht

Unsere Experten für Insolvenzrecht stehen Ihnen in allen Belangen des Rechtsgebietes beratend, unterstützend und vertretend zur Seite und helfen Ihnen dort, wo sie gebraucht werden. 

Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Kompetenzen im Insolvenzrecht.

Dr. Jochen Blöse, MBA

Of Counsel
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator (CfM)
Rechtsanwalt

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Dr. Jochen Blöse, MBA

Horst Hermann Jansen

Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt

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Horst Hermann Jansen

Wenn ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht mehr termingerecht bedient (Zahlungsunfähigkeit), kann beim Insolvenzgericht ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden. Dies kann sowohl seitens eines Gläubigers als auch seitens des Schuldners geschehen. Der Insolvenzantrag eines Gläubigers wird als Fremdantrag bezeichnet; der des Schuldners als Eigenantrag, diesen kann er auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen; Kapitalgesellschaften oder haftungsbeschränkte Personengesellschaften müssen binnen drei Wochen Insolvenz beantragen; darüber hinaus ist auch die Überschuldung Insolvenzgrund. Ziel des Prozesses ist ein fairer Interessenausgleich aller Parteien. Das Insolvenzverfahren bezweckt, dass alle Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gleichmäßig befriedigt werden und die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederhergestellt wird. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Schuldner die Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen verloren. Der Insolvenzverwalter erlangt stattdessen die Verfügungsbefugnis.

Unsere Anwälte machen bei Vertretung von Gläubigern die Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend. Unsere Spezialisten für Insolvenzrecht kennen geeignete Maßnahmen, Ihren drohenden Verlust gering zu halten und sind unter Umständen sogar in der Lage, eine drohende Insolvenz zu verhindern. Häufig geht es auch darum, das für die Altersvorsorge aufgebaute Vermögen aus einer (unvermeidbaren) Insolvenz heraus zu halten. Bei Bedarf ziehen unsere Insolvenzanwälte die Kollegen hinzu – häufig Anwälte für Arbeitsrecht und Anwälte für Steuerrecht. In unserer Kanzlei erhalten Sie in der Position als Gläubiger oder als Schuldner kompetente Rechtshilfe im Bereich der Unternehmensinsolvenz. Benötigen Sie zusätzlich Hilfe in anderen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht oder Zwangsversteige­rungs­recht stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte - in aller Regel Fachanwälte - auch hierbei beratend und vertretend zur Seite.
Am besten ist es, wenn der Unternehmer nicht bis zur Insolvenzreife wartet, sondern sich schon bei Erkennen einer Schieflage an unsere Experten wendet. Dann können nach entsprechender Analyse Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden. Unsere Rechtsanwälte beraten sämtliche Beteiligte zum Insolvenzverfahren mit Schwerpunkt auf dem Bereich der Unternehmensinsolvenz. Weiter unterstützen wir Sie in allen Fragen der Vermeidung einer Insolvenz durch Sanierungsmaßnahmen, der Insolvenzanmeldung / Insolvenzbeantragung, des Verkaufs von Unternehmen in der Krise, der Insolvenzverschleppung und der Gläubigerberatung.

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