Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht sind in allen Bereichen des Gebietes für Sie da und stehen Ihnen zur Seite, ob außergerichtlich oder gerichtlich.

Der wirtschaftlich orientierte Anwalt für Strafrecht übernimmt auch die Verteidigung gegen Vorwürfe im Compliance-Bereich und prüft und verfolgt für den Mandanten mögliche Ansprüche auf Schadenersatz wegen Fehlern bei der Compliance-Überwachung.

Viele kleinere und größere mittelständische Unternehmen können mit unterschiedlichen strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden, sei es infolge von Fehlverhalten von Mitarbeitern, Leitungsorganen oder Organisationsfehlern. Wir beraten Sie auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts sowohl präventiv als auch bei laufenden Straf- und Bußgeldverfahren. Wir begleiten Sie im Rahmen der Unternehmensverteidigung, wahren ihre Rechte als Geschädigte und setzen ihre Interessen effizient und professionell durch. Wir führen auch interne Untersuchungen durch.

Wir decken zudem das gesamte Spektrum der (strafrechtlichen) Compliance-Beratung ab. Um im Falle von Ermittlungen bereits präventiv vorgesorgt zu haben und gut aufgestellt zu sein, bewerten wir konkrete oder geplante Geschäftsvorgänge und entwickeln und optimieren maßgeschneiderte Compliance-Programme. Dies gilt auch für geplante M&A-Transaktionen.

Bei bevorstehenden Außen- oder Betriebsprüfungen sollte bei unklaren Fragen die Rechtslage überprüft werden, um ggf. noch rechtzeitig vor Beginn einer Prüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können. Wir beraten Sie gerne zur aktuellen Rechtslage und stehen Ihnen ebenfalls bei Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden bei.