Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019

Die Düsseldorfer Tabelle ändert sich in einem ersten Schritt zum 01.01.2019. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die geänderte Mindestunterhaltsverordnung angepasst.

Unter Anrechnung des Kindergeldes gibt es dann beispielsweise hinsichtlich des sogenannten Mindestunterhaltes in der ersten Einkommensgruppe folgende Zahlbeträge:

• 0 – 5 Jahre: 257,00 €
• 6 – 11 Jahre: 309,00 €
• 12 – 17 Jahre: 379,00 €.

Die anderen Einkommensgruppen ändern sich ebenfalls.

Die nächste Änderung erfolgt dann zum 01.07.2019, über die wir Sie rechtzeitig informieren werden.